Zolltarif Kapitel 11: Müllereierzeugnisse; Malz; Stärke; Inulin; Kleber von Weizen
Kapitel 11 der Kombinierten Nomenklatur 2026, mit dem amtlichen Wortlaut jeder Position darin und ihrer 6-stelligen Unterpositionen.
Amtliche Warenbezeichnung
11MÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN
- Positionen (4 Stellen)
- 9
- Unterpositionen (6 Stellen)
- 27
- KN-Codes (8 Stellen)
- 71
Positionen in Kapitel 11
- 1101 00 Mehl von Weizen oder Mengkorn
- 1102 20 von Mais
- 1102 90 anderes
- 1103 11 Grobgrieß und Feingrieß | von Weizen
- 1103 13 Grobgrieß und Feingrieß | von Mais
- 1103 19 Grobgrieß und Feingrieß | von anderem Getreide
- 1103 20 Pellets
Erläuterung (Eurostat): Getreidekörner, gequetscht oder als Flocken, geschält, perlförmig geschliffen, geschnitten, geschrotet oder anders bearbeitet sowie Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen (ausg. Mehl von Getreide sowie geschälter und halb- oder vollständig geschliffener Reis und Bruchreis)
- 1104 12 Getreidekörner, gequetscht oder als Flocken | von Hafer
- 1104 19 Getreidekörner, gequetscht oder als Flocken | von anderem Getreide
- 1104 22 Getreidekörner, anders bearbeitet (z. B. geschält, perlförmig geschliffen, geschnitten oder geschrotet) | von Hafer
- 1104 23 Getreidekörner, anders bearbeitet (z. B. geschält, perlförmig geschliffen, geschnitten oder geschrotet) | von Mais
- 1104 29 Getreidekörner, anders bearbeitet (z. B. geschält, perlförmig geschliffen, geschnitten oder geschrotet) | von anderem Getreide
- 1104 30 Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen
- 1105 10 Mehl, Grieß und Pulver
- 1105 20 Flocken, Granulat und Pellets
Erläuterung (Eurostat): Mehl, Grieß und Pulver von Erbsen, Bohnen, Linsen und anderen getrockneten Hülsenfrüchten der Pos. 0713, von Sagomark und von Maniok, Pfeilwurz und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnl. Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin der Pos. 0714 sowie von Erzeugnissen des Kapitels 8 "genießbare Früchte und Nüsse; Schalen von Zitrusfrüchten oder Melonen"
- 1106 10 von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713
- 1106 20 von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714
- 1106 30 von Erzeugnissen des Kapitels 8
- 1107 10 nicht geröstet
- 1107 20 geröstet
- 1108Stärke; Inulin
- 1108 11 Stärke | von Weizen
- 1108 12 Stärke | von Mais
- 1108 13 Stärke | von Kartoffeln
- 1108 14 Stärke | von Maniok
- 1108 19 Stärke | andere Stärke
- 1108 20 Inulin
- 1109 00 Kleber von Weizen, auch getrocknet
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Quelle
Source: EU Combined Nomenclature 2026 (Commission Implementing Regulation (EU) 2025/1926), © European Union, https://eur-lex.europa.eu/. Reformatted by WISEPIM: indent dashes removed and parent lines joined. Only the Official Journal is authentic.