Zolltarif Kapitel 24: Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
Kapitel 24 der Kombinierten Nomenklatur 2026, mit dem amtlichen Wortlaut jeder Position darin und ihrer 6-stelligen Unterpositionen.
Amtliche Warenbezeichnung
24TABAK UND VERARBEITETE TABAKERSATZSTOFFE; ERZEUGNISSE, AUCH NIKOTINHALTIG, DIE ZUR INHALATION OHNE VERBRENNUNG BESTIMMT SIND; ANDERE NIKOTINHALTIGE ERZEUGNISSE, DIE ZUR NIKOTINAUFNAHME IN DEN MENSCHLICHEN KÖRPER BESTIMMT SIND
- Positionen (4 Stellen)
- 4
- Unterpositionen (6 Stellen)
- 16
- KN-Codes (8 Stellen)
- 29
Positionen in Kapitel 24
- 2401 10 Tabak, nicht entrippt
- 2401 20 Tabak, teilweise oder ganz entrippt
- 2401 30 Tabakabfälle
Erläuterung (Eurostat): Zigarren, einschl. Stumpen, Zigarillos und Zigaretten, aus Tabak oder Tabakersatzstoffen
- 2402 10 Zigarren (einschließlich Stumpen) und Zigarillos, Tabak enthaltend
- 2402 20 Zigaretten, Tabak enthaltend
- 2402 90 andere
Erläuterung (Eurostat): Tabak, verarbeitet, einschl. verarbeitete Tabakersatzstoffe, homogenisierter oder rekonstituierter Tabak, Tabakauszüge und Tabaksoßen (ausg. Erzeugnisse unter 2404 und Zigarren, einschl. Stumpen, Zigarillos und Zigaretten)
- 2403 11 Rauchtabak, auch mit einem beliebigen Anteil an Tabakersatzstoffen | Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel
- 2403 19 Rauchtabak, auch mit einem beliebigen Anteil an Tabakersatzstoffen | anderer
- 2403 91 andere | homogenisierter oder rekonstituierter Tabak
- 2403 99 andere | andere
Erläuterung (Eurostat): Tabak, rekonstituierten Tabak, Nikotin oder Tabak- oder Nikotinersatzstoffe enthaltende Erzeugnisse, die zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmt sind; andere nikotinhaltige Erzeugnisse, die zur Nikotinaufnahme in den menschlichen Körper bestimmt sind
- 2404 11 Erzeugnisse, die zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmt sind | Tabak oder rekonstituierten Tabak enthaltend
- 2404 12 Erzeugnisse, die zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmt sind | andere, Nikotin enthaltend
- 2404 19 Erzeugnisse, die zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmt sind | andere
- 2404 91 andere | zur oralen Anwendung
- 2404 92 andere | zur transdermalen Anwendung
- 2404 99 andere | andere
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Keine verbindliche Einreihung
Diese Seiten zeigen den amtlichen Wortlaut zur Orientierung. Sie sind keine verbindliche Einreihung: Prüfe den Code mit deinem Zollagenten oder beantrage beim Zoll eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).
Quelle
Source: EU Combined Nomenclature 2026 (Commission Implementing Regulation (EU) 2025/1926), © European Union, https://eur-lex.europa.eu/. Reformatted by WISEPIM: indent dashes removed and parent lines joined. Only the Official Journal is authentic.