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Kombinierte Nomenklatur der EU CN2026

Zolltarif Kapitel 32: Gerb- und Farbstoffauszüge

Kapitel 32 der Kombinierten Nomenklatur 2026, mit dem amtlichen Wortlaut jeder Position darin und ihrer 6-stelligen Unterpositionen.

Amtliche Warenbezeichnung

32GERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FARBMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN

Positionen (4 Stellen)
15
Unterpositionen (6 Stellen)
45
KN-Codes (8 Stellen)
59

Positionen in Kapitel 32

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Beschreibe das Produkt, und der Zolltarifnummer-Finder schlägt einen Code aus der amtlichen Nomenklatur vor, mit Pfad und bis zu 2 Alternativen.

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Keine verbindliche Einreihung

Diese Seiten zeigen den amtlichen Wortlaut zur Orientierung. Sie sind keine verbindliche Einreihung: Prüfe den Code mit deinem Zollagenten oder beantrage beim Zoll eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).

Quelle

Source: EU Combined Nomenclature 2026 (Commission Implementing Regulation (EU) 2025/1926), © European Union, https://eur-lex.europa.eu/. Reformatted by WISEPIM: indent dashes removed and parent lines joined. Only the Official Journal is authentic.