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Kombinierte Nomenklatur der EU CN2026

Zolltarifnummer 3601: Schießpulver

Position 3601 der Kombinierten Nomenklatur 2026, in Kapitel 36, mit dem amtlichen Wortlaut jeder 6-stelligen Unterposition und jedes 8-stelligen KN-Codes darunter.

Amtliche Warenbezeichnung

3601Schießpulver

Stelle in der Nomenklatur: 36 Pulver und Sprengstoffe; pyrotechnische Artikel; Zündhölzer; Zündmetall-Legierungen; leicht entzündliche Stoffe > 3601

Unterpositionen (6 Stellen)
1
KN-Codes (8 Stellen)
1

Unterpositionen und KN-Codes in Position 3601

  • 3601 00Schießpulver
    • 3601 00 00 Schießpulver

Die ersten 6 Stellen sind das Harmonisierte System und weltweit gleich: Ein US-HTS-Code mit denselben ersten 6 Stellen gehört zur selben Unterposition. Die letzten 2 Stellen sind die eigene KN-Unterteilung der EU.

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Keine verbindliche Einreihung

Diese Seiten zeigen den amtlichen Wortlaut zur Orientierung. Sie sind keine verbindliche Einreihung: Prüfe den Code mit deinem Zollagenten oder beantrage beim Zoll eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).

Quelle

Source: EU Combined Nomenclature 2026 (Commission Implementing Regulation (EU) 2025/1926), © European Union, https://eur-lex.europa.eu/. Reformatted by WISEPIM: indent dashes removed and parent lines joined. Only the Official Journal is authentic.