Zolltarif Kapitel 41: Häute, Felle (andere als Pelzfelle) und Leder
Kapitel 41 der Kombinierten Nomenklatur 2026, mit dem amtlichen Wortlaut jeder Position darin und ihrer 6-stelligen Unterpositionen.
Amtliche Warenbezeichnung
41HÄUTE, FELLE (ANDERE ALS PELZFELLE) UND LEDER
- Positionen (4 Stellen)
- 11
- Unterpositionen (6 Stellen)
- 37
- KN-Codes (8 Stellen)
- 71
Positionen in Kapitel 41
Erläuterung (Eurostat): Häute und Felle, roh, von Rindern und Kälbern "einschl. Büffeln" oder von Pferden und anderen Einhufern, frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, auch enthaart oder gespalten (ausg. gegerbt, zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert oder zugerichtet)
- 4101 20 ganze Häute und Felle, ungespalten, mit einem Stückgewicht von 8 kg oder weniger, wenn sie nur getrocknet, von 10 kg oder weniger, wenn sie trocken gesalzen, oder von 16 kg oder weniger, wenn sie frisch, nass gesalzen oder anders konserviert sind
- 4101 50 ganze Häute und Felle, mit einem Stückgewicht von mehr als 16 kg
- 4101 90 andere, einschließlich Croupons, Halbcroupons und Bauchstücke
Erläuterung (Eurostat): Häute und Felle, roh, von Schafen oder Lämmern, frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, auch enthaart oder gespalten (ausg. nichtenthaart, von Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- oder ähnl. Lämmern oder von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern sowie gegerbt, zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert oder zugerichtet)
- 4102 10 nicht enthaart
- 4102 21 enthaart | gepickelt
- 4102 29 enthaart | andere
Erläuterung (Eurostat): Häute und Felle, roh, frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, auch enthaart oder gespalten (ausg. von Rindern und Kälbern, Pferden und anderen Einhufern, Schafen oder Lämmern sowie nichtenthaart, von Ziegen oder Zickeln aus dem Jemen oder von mongolischen oder tibetanischen Ziegen oder Zickeln sowie gegerbt, zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert oder zugerichtet)
- 4103 20 von Kriechtieren
- 4103 30 von Schweinen
- 4103 90 andere
Erläuterung (Eurostat): Häute und Felle von Rindern und Kälbern "einschl. Büffeln" oder von Pferden und anderen Einhufern, gegerbt "auch getrocknet", enthaart, auch gespalten (ausg. zugerichtet)
- 4104 11 in nassem Zustand (einschließlich wet-blue) | Vollleder, ungespalten; Narbenspalt
- 4104 19 in nassem Zustand (einschließlich wet-blue) | andere
- 4104 41 in getrocknetem Zustand (crust) | Vollleder, ungespalten; Narbenspalt
- 4104 49 in getrocknetem Zustand (crust) | andere
Erläuterung (Eurostat): Häute und Felle von Schafen oder Lämmern, gegerbt "auch getrocknet", enthaart, auch gespalten (ausg. zugerichtet)
- 4105 10 in nassem Zustand (einschließlich wet-blue)
- 4105 30 in getrocknetem Zustand (crust)
Erläuterung (Eurostat): Häute und Felle von Ziegen oder Zickeln, Schweinen, Kriechtieren und anderen Tieren, gegerbt "auch getrocknet", enthaart, und Leder von haarlosen Tieren, auch gespalten (ausg. zugerichtet sowie von Rindern und Kälbern, Pferden und anderen Einhufern, Schafen und Lämmern)
- 4106 21 von Ziegen oder Zickeln | in nassem Zustand (einschließlich wet-blue)
- 4106 22 von Ziegen oder Zickeln | in getrocknetem Zustand (crust)
- 4106 31 von Schweinen | in nassem Zustand (einschließlich wet-blue)
- 4106 32 von Schweinen | in getrocknetem Zustand (crust)
- 4106 40 von Kriechtieren
- 4106 91 von anderen Tieren | in nassem Zustand (einschließlich wet-blue)
- 4106 92 von anderen Tieren | in getrocknetem Zustand (crust)
Erläuterung (Eurostat): Leder "einschl. Pergament- oder Rohhautleder" von Rindern und Kälbern "einschl. Büffeln" oder von Pferden und anderen Einhufern, nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtet, enthaart, auch gespalten (ausg. Sämischleder, Lackleder, folienkaschierte Lackleder und metallisierte Leder)
- 4107 11 ganze Häute und Felle | Vollleder, ungespalten
- 4107 12 ganze Häute und Felle | Narbenspalt
- 4107 19 ganze Häute und Felle | anderes
- 4107 91 anderes, einschließlich Flanken | Vollleder, ungespalten
- 4107 92 anderes, einschließlich Flanken | Narbenspalt
- 4107 99 anderes, einschließlich Flanken | anderes
Erläuterung (Eurostat): Leder "einschl. Pergament- oder Rohhautleder" von Schafen oder Lämmern, nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtet, enthaart, auch gespalten (ausg. Sämischleder, Lackleder, folienkaschierte Lackleder und metallisierte Leder)
- 4112 00 Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von Schafen oder Lämmern, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114
Erläuterung (Eurostat): Leder "einschl. Pergament- oder Rohhautleder" von Ziegen oder Zickeln, Schweinen, Kriechtieren und anderen Tieren, enthaart, und Leder von haarlosen Tieren, nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtet, auch gespalten (ausg. von Rindern und Kälbern, Pferden und anderen Einhufern, Schafen oder Lämmern sowie Sämischleder, Lackleder, folienkaschierte Lackleder und metallisierte Leder)
- 4113 10 von Ziegen oder Zickeln
- 4113 20 von Schweinen
- 4113 30 von Kriechtieren
- 4113 90 von anderen Tieren
Erläuterung (Eurostat): Sämischleder, einschl. Neusämischleder (ausg. glacégegerbte Leder, nachträglich mit Formaldehyd behandelt sowie Leder, nach dem Gerben lediglich mit Öl gefettet); Lackleder und folienkaschierte Lackleder; metallisierte Leder (ausg. lackiertes oder metallisiertes rekonstituiertes Leder)
- 4114 10 Sämischleder (einschließlich Neusämischleder)
- 4114 20 Lackleder und folienkaschierte Lackleder; metallisierte Leder
Erläuterung (Eurostat): Leder, rekonstituiert, auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern hergestellt, in Platten, Blättern oder Streifen, auch in Rollen; Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Pergament- oder Rohhautleder oder rekonstituiertem Leder, zur Herstellung von Waren aus Leder ungeeignet; Lederspäne, Lederpulver und Ledermehl
- 4115 10 rekonstituiertes Leder auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern hergestellt, in Platten, Blättern oder Streifen, auch in Rollen
- 4115 20 Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Pergament- oder Rohhautleder oder rekonstituiertem Leder, nicht zur Herstellung von Waren aus Leder verwendbar; Lederspäne, Lederpulver und Ledermehl
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Quelle
Source: EU Combined Nomenclature 2026 (Commission Implementing Regulation (EU) 2025/1926), © European Union, https://eur-lex.europa.eu/. Reformatted by WISEPIM: indent dashes removed and parent lines joined. Only the Official Journal is authentic.