Zolltarif Kapitel 43: Pelzfelle und künstliches Pelzwerk; Waren daraus
Kapitel 43 der Kombinierten Nomenklatur 2026, mit dem amtlichen Wortlaut jeder Position darin und ihrer 6-stelligen Unterpositionen.
Amtliche Warenbezeichnung
43PELZFELLE UND KÜNSTLICHES PELZWERK; WAREN DARAUS
- Positionen (4 Stellen)
- 4
- Unterpositionen (6 Stellen)
- 12
- KN-Codes (8 Stellen)
- 23
Positionen in Kapitel 43
Erläuterung (Eurostat): Pelzfelle, roh "einschl. Kopf, Schwanz, Klauen und andere zu Kürschnerzwecken verwendbare Teile" (ausg. rohe Häute und Felle der Pos. 4101, 4102 oder 4103)
- 4301 10 von Nerzen, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen
- 4301 30 von Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- oder ähnlichen Lämmern, von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen
- 4301 60 von Füchsen, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen
- 4301 80 andere Pelzfelle, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen
- 4301 90 Köpfe, Schwänze, Klauen und andere zu Kürschnerzwecken verwendbare Teile
Erläuterung (Eurostat): Pelzfelle, gegerbt oder zugerichtet "einschl. Kopf, Schwanz, Klauen und anderer Teile, Abfälle und Überreste", auch zusammengesetzt, ohne Zusatz anderer Stoffe (ausg. Kleidung, Bekleidungszubehör und andere Waren aus Pelzfellen)
- 4302 11 ganze Pelzfelle, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen, nicht zusammengesetzt | von Nerzen
- 4302 19 ganze Pelzfelle, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen, nicht zusammengesetzt | andere
- 4302 20 Köpfe, Schwänze, Klauen und andere Teile, Abfälle und Überreste, nicht zusammengesetzt
- 4302 30 ganze Pelzfelle, Teile und Überreste davon, zusammengesetzt
Erläuterung (Eurostat): Kleidung, Bekleidungszubehör und andere Waren, aus Pelzfellen (ausg. Handschuhe, die aus Leder und Pelzfellen bestehen, Schuhe und Kopfbedeckungen, und Teile davon sowie Waren des Kapitels 95 [z.B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte])
- 4303 10 Kleidung und Bekleidungszubehör
- 4303 90 andere
Erläuterung (Eurostat): Pelzwerk, künstlich (ausg. Handschuhe, die aus Leder und künstlichem Pelzwerk bestehen, Schuhe und Kopfbedeckungen, und Teile davon sowie Waren des Kapitels 95 [z.B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte])
- 4304 00 Künstliches Pelzwerk und Waren daraus
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Diese Seiten zeigen den amtlichen Wortlaut zur Orientierung. Sie sind keine verbindliche Einreihung: Prüfe den Code mit deinem Zollagenten oder beantrage beim Zoll eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).
Quelle
Source: EU Combined Nomenclature 2026 (Commission Implementing Regulation (EU) 2025/1926), © European Union, https://eur-lex.europa.eu/. Reformatted by WISEPIM: indent dashes removed and parent lines joined. Only the Official Journal is authentic.