Zolltarif Kapitel 47: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen
Kapitel 47 der Kombinierten Nomenklatur 2026, mit dem amtlichen Wortlaut jeder Position darin und ihrer 6-stelligen Unterpositionen.
Amtliche Warenbezeichnung
47HALBSTOFFE AUS HOLZ ODER ANDEREN CELLULOSEHALTIGEN FASERSTOFFEN; PAPIER ODER PAPPE (ABFÄLLE UND AUSSCHUSS) ZUR WIEDERGEWINNUNG
- Positionen (4 Stellen)
- 7
- Unterpositionen (6 Stellen)
- 21
- KN-Codes (8 Stellen)
- 24
Positionen in Kapitel 47
Erläuterung (Eurostat): Halbstoffe, mechanisch, aus Holz, chemisch unbehandelt
- 4701 00 Mechanische Halbstoffe aus Holz
Erläuterung (Eurostat): Halbstoffe, chemisch, aus Holz, zum Auflösen
- 4702 00 Chemische Halbstoffe aus Holz, zum Auflösen
Erläuterung (Eurostat): Halbstoffe, chemisch, aus Holz "Natron- oder Sulfatzellstoff" (ausg. solche zum Auflösen)
- 4703 11 ungebleicht | aus Nadelholz
- 4703 19 ungebleicht | aus anderem Holz
- 4703 21 halbgebleicht oder gebleicht | aus Nadelholz
- 4703 29 halbgebleicht oder gebleicht | aus anderem Holz
Erläuterung (Eurostat): Halbstoffe, chemisch, aus Holz "Sulfitzellstoff" (ausg. solche zum Auflösen)
- 4704 11 ungebleicht | aus Nadelholz
- 4704 19 ungebleicht | aus anderem Holz
- 4704 21 halbgebleicht oder gebleicht | aus Nadelholz
- 4704 29 halbgebleicht oder gebleicht | aus anderem Holz
- 4705 00 Halbstoffe aus Holz, durch Kombination aus mechanischem und chemischem Aufbereitungsverfahren hergestellt
Erläuterung (Eurostat): Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe oder aus anderen cellulosehaltigen Faserstoffen (ausg. Holz)
- 4706 10 aus Baumwoll-Linters
- 4706 20 Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe
- 4706 30 andere, aus Bambus
- 4706 91 andere | mechanisch aufbereitet
- 4706 92 andere | chemisch aufbereitet
- 4706 93 andere | gewonnen aus einer Kombination mechanischer und chemischer Aufbereitung
Erläuterung (Eurostat): Papier oder Pappe "Abfälle und Ausschuss" zur Wiedergewinnung (ausg. Papierwolle)
- 4707 10 ungebleichte Kraftpapiere oder Kraftpappen oder Wellpapiere oder Wellpappen
- 4707 20 Papier oder Pappe, hauptsächlich aus gebleichten, nicht in der Masse gefärbten chemischen Halbstoffen hergestellt
- 4707 30 Papier oder Pappe, hauptsächlich aus mechanischen Halbstoffen hergestellt (z. B. Zeitungen, Zeitschriften und ähnliche Drucke)
- 4707 90 andere (einschließlich Abfälle und Ausschuss, unsortiert)
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Diese Seiten zeigen den amtlichen Wortlaut zur Orientierung. Sie sind keine verbindliche Einreihung: Prüfe den Code mit deinem Zollagenten oder beantrage beim Zoll eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).
Quelle
Source: EU Combined Nomenclature 2026 (Commission Implementing Regulation (EU) 2025/1926), © European Union, https://eur-lex.europa.eu/. Reformatted by WISEPIM: indent dashes removed and parent lines joined. Only the Official Journal is authentic.