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Kombinierte Nomenklatur der EU CN2026

Zolltarifnummer 4804: Kraftpapier und Kraftpappe, weder gestrichen noch überzogen

Position 4804 der Kombinierten Nomenklatur 2026, in Kapitel 48, mit dem amtlichen Wortlaut jeder 6-stelligen Unterposition und jedes 8-stelligen KN-Codes darunter.

Amtliche Warenbezeichnung

4804Kraftpapier und Kraftpappe, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder Bogen, ausgenommen Waren der Position 4802 oder 4803

Stelle in der Nomenklatur: 48 Papier und Pappe; Waren aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe > 4804

Erläuterung (Eurostat)

Kraftpapier und Kraftpappe, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen (ausg. Waren der Pos. 4802 oder 4803)

Unterpositionen (6 Stellen)
12
KN-Codes (8 Stellen)
26

Unterpositionen und KN-Codes in Position 4804

  • 4804 11Kraftliner | ungebleicht

    Erläuterung (Eurostat): Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm, ungebleicht

    • 4804 11 11 mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge | mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 150 g
    • 4804 11 15 mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge | mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder mehr, jedoch weniger als 175 g
    • 4804 11 19 mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge | mit einem Quadratmetergewicht von 175 g oder mehr
    • 4804 11 90 andere
  • 4804 19Kraftliner | anderer

    Erläuterung (Eurostat): Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm (ausg. ungebleicht sowie Waren der Pos. 4802 oder 4803)

    • 4804 19 12 mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge | aus einer oder mehreren ungebleichten Lagen und einer äußeren gebleichten, halbgebleichten oder gefärbten Lage, mit einem Quadratmetergewicht von | weniger als 175 g
    • 4804 19 19 mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge | aus einer oder mehreren ungebleichten Lagen und einer äußeren gebleichten, halbgebleichten oder gefärbten Lage, mit einem Quadratmetergewicht von | 175 g oder mehr
    • 4804 19 30 mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge | andere
    • 4804 19 90 andere
  • 4804 21Kraftsackpapier | ungebleicht

    Erläuterung (Eurostat): Kraftsackpapier, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm, ungebleicht (ausg. Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)

    • 4804 21 10 mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge
    • 4804 21 90 anderes
  • 4804 29Kraftsackpapier | anderes

    Erläuterung (Eurostat): Kraftsackpapier, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm (ausg. ungebleicht sowie Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)

    • 4804 29 10 mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge
    • 4804 29 90 anderes
  • 4804 31andere Kraftpapiere und Kraftpappen, mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger | ungebleicht

    Erläuterung (Eurostat): Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von <= 150 g/m², ungebleicht (ausg. Kraftliner, Kraftsackpapier sowie Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)

    • 4804 31 51 mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge | Isolierkraftpapier für elektrotechnische Zwecke
    • 4804 31 58 mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge | andere
    • 4804 31 80 andere
  • 4804 39andere Kraftpapiere und Kraftpappen, mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger | andere

    Erläuterung (Eurostat): Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von <= 150 g/m² (ausg. ungebleicht sowie Kraftliner, Kraftsackpapier und Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)

    • 4804 39 51 mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge | in der Masse einheitlich gebleicht
    • 4804 39 58 mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge | andere
    • 4804 39 80 andere
  • 4804 41andere Kraftpapiere und Kraftpappen, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, jedoch weniger als 225 g | ungebleicht

    Erläuterung (Eurostat): Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von > 150 g/m², jedoch < 225 g/m², ungebleicht (ausg. Kraftliner, Kraftsackpapier und Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)

    • 4804 41 91 sog. saturating kraft
    • 4804 41 98 andere
  • 4804 42andere Kraftpapiere und Kraftpappen, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, jedoch weniger als 225 g | in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von mehr als 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge

    Erläuterung (Eurostat): Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von > 150 g/m², jedoch < 225 g/m², in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von > 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge (ausg. Kraftliner, Kraftsackpapier und Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)

    • 4804 42 00 in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von mehr als 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge
  • 4804 49andere Kraftpapiere und Kraftpappen, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, jedoch weniger als 225 g | andere

    Erläuterung (Eurostat): Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von > 150 g/m², jedoch < 225 g/m² (ausg. ungebleicht oder in der Masse einheitlich gebleicht und mit Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von > 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge sowie Kraftliner, Kraftsackpapier und Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)

    • 4804 49 00 andere
  • 4804 51andere Kraftpapiere und Kraftpappen, mit einem Quadratmetergewicht von 225 g oder mehr | ungebleicht

    Erläuterung (Eurostat): Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von >= 225 g/m², ungebleicht (ausg. Kraftliner, Kraftsackpapier sowie Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)

    • 4804 51 00 ungebleicht
  • 4804 52andere Kraftpapiere und Kraftpappen, mit einem Quadratmetergewicht von 225 g oder mehr | in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von mehr als 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge

    Erläuterung (Eurostat): Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von >= 225 g/m², in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von > 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge (ausg. Kraftliner, Kraftsackpapier und Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)

    • 4804 52 00 in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von mehr als 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge
  • 4804 59andere Kraftpapiere und Kraftpappen, mit einem Quadratmetergewicht von 225 g oder mehr | andere

    Erläuterung (Eurostat): Kraftpapiere oder Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von >= 225 g/m² (ausg. ungebleicht oder in der Masse einheitlich gebleicht und mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von > 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge sowie Kraftliner, Kraftsackpapier und Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)

    • 4804 59 10 mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge
    • 4804 59 90 andere

Die ersten 6 Stellen sind das Harmonisierte System und weltweit gleich: Ein US-HTS-Code mit denselben ersten 6 Stellen gehört zur selben Unterposition. Die letzten 2 Stellen sind die eigene KN-Unterteilung der EU.

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Keine verbindliche Einreihung

Diese Seiten zeigen den amtlichen Wortlaut zur Orientierung. Sie sind keine verbindliche Einreihung: Prüfe den Code mit deinem Zollagenten oder beantrage beim Zoll eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).

Quelle

Source: EU Combined Nomenclature 2026 (Commission Implementing Regulation (EU) 2025/1926), © European Union, https://eur-lex.europa.eu/. Reformatted by WISEPIM: indent dashes removed and parent lines joined. Only the Official Journal is authentic.