Zolltarif Kapitel 09: Kaffee, Tee, Mate und Gewürze
Kapitel 09 der Kombinierten Nomenklatur 2026, mit dem amtlichen Wortlaut jeder Position darin und ihrer 6-stelligen Unterpositionen.
Amtliche Warenbezeichnung
09KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
- Positionen (4 Stellen)
- 10
- Unterpositionen (6 Stellen)
- 39
- KN-Codes (8 Stellen)
- 50
Positionen in Kapitel 09
- 0901 11 Kaffee, nicht geröstet | nicht entkoffeiniert
- 0901 12 Kaffee, nicht geröstet | entkoffeiniert
- 0901 21 Kaffee, geröstet | nicht entkoffeiniert
- 0901 22 Kaffee, geröstet | entkoffeiniert
- 0901 90 andere
- 0902 10 grüner Tee (nicht fermentiert) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger
- 0902 20 anderer grüner Tee (nicht fermentiert)
- 0902 30 schwarzer Tee (fermentiert) und teilweise fermentierter Tee, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger
- 0902 40 anderer schwarzer Tee (fermentiert) und anderer teilweise fermentierter Tee
- 0903Mate
- 0903 00 Mate
Erläuterung (Eurostat): Pfeffer der Gattung "Piper"; Früchte der Gattungen "Capsicum" oder "Pimenta", getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert
- 0904 11 Pfeffer | weder gemahlen noch sonst zerkleinert
- 0904 12 Pfeffer | gemahlen oder sonst zerkleinert
- 0904 21 Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta | getrocknet, weder gemahlen noch sonst zerkleinert
- 0904 22 Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta | gemahlen oder sonst zerkleinert
- 0905Vanille
- 0905 10 weder gemahlen noch sonst zerkleinert
- 0905 20 gemahlen oder sonst zerkleinert
- 0906 11 weder gemahlen noch sonst zerkleinert | Zimt (Cinnamomum zeylanicum Blume)
- 0906 19 weder gemahlen noch sonst zerkleinert | andere
- 0906 20 gemahlen oder sonst zerkleinert
- 0907 10 weder gemahlen noch sonst zerkleinert
- 0907 20 gemahlen oder sonst zerkleinert
- 0908 11 Muskatnüsse | weder gemahlen noch sonst zerkleinert
- 0908 12 Muskatnüsse | gemahlen oder sonst zerkleinert
- 0908 21 Muskatblüte | weder gemahlen noch sonst zerkleinert
- 0908 22 Muskatblüte | gemahlen oder sonst zerkleinert
- 0908 31 Amomen und Kardamomen | weder gemahlen noch sonst zerkleinert
- 0908 32 Amomen und Kardamomen | gemahlen oder sonst zerkleinert
Erläuterung (Eurostat): Anisfrüchte, Sternanisfrüchte, Fenchelfrüchte, Korianderfrüchte, Kreuzkümmelfrüchte und Kümmelfrüchte sowie Wacholderbeeren
- 0909 21 Korianderfrüchte | weder gemahlen noch sonst zerkleinert
- 0909 22 Korianderfrüchte | gemahlen oder sonst zerkleinert
- 0909 31 Kreuzkümmelfrüchte | weder gemahlen noch sonst zerkleinert
- 0909 32 Kreuzkümmelfrüchte | gemahlen oder sonst zerkleinert
- 0909 61 Anis-, Sternanis-, Kümmel- oder Fenchelfrüchte; Wacholderbeeren | weder gemahlen noch sonst zerkleinert
- 0909 62 Anis-, Sternanis-, Kümmel- oder Fenchelfrüchte; Wacholderbeeren | gemahlen oder sonst zerkleinert
Erläuterung (Eurostat): Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze (ausg. Pfeffer der Gattung Piper, Früchte der Gattungen Capsicum oder Pimenta, Vanille, Zimt, Zimtblüten, Gewürznelken, Mutternelken, Nelkenstiele, Muskatnüsse, Muskatblüte, Amomen, Kardamomen, Anisfrüchte, Sternanisfrüchte, Fenchelfrüchte, Korianderfrüchte, Kreuzkümmelfrüchte, Kümmelfrüchte sowie Wacholderbeeren)
- 0910 11 Ingwer | weder gemahlen noch sonst zerkleinert
- 0910 12 Ingwer | gemahlen oder sonst zerkleinert
- 0910 20 Safran
- 0910 30 Kurkuma
- 0910 91 andere Gewürze | Mischungen im Sinne der Anmerkung 1 b) zu diesem Kapitel
- 0910 99 andere Gewürze | andere
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Keine verbindliche Einreihung
Diese Seiten zeigen den amtlichen Wortlaut zur Orientierung. Sie sind keine verbindliche Einreihung: Prüfe den Code mit deinem Zollagenten oder beantrage beim Zoll eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).
Quelle
Source: EU Combined Nomenclature 2026 (Commission Implementing Regulation (EU) 2025/1926), © European Union, https://eur-lex.europa.eu/. Reformatted by WISEPIM: indent dashes removed and parent lines joined. Only the Official Journal is authentic.