Zolltarif Kapitel 13: Schellack
Kapitel 13 der Kombinierten Nomenklatur 2026, mit dem amtlichen Wortlaut jeder Position darin und ihrer 6-stelligen Unterpositionen.
Amtliche Warenbezeichnung
13SCHELLACK; GUMMEN, HARZE UND ANDERE PFLANZENSÄFTE UND PFLANZENAUSZÜGE
- Positionen (4 Stellen)
- 2
- Unterpositionen (6 Stellen)
- 11
- KN-Codes (8 Stellen)
- 14
Positionen in Kapitel 13
Erläuterung (Eurostat): Schellack sowie natürliche Gummen, Harze, Gummiharze, Balsame und andere Oleoresine
- 1301 20 Gummi arabicum
- 1301 90 andere
- 1302 11 Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge | Opium
- 1302 12 Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge | von Süßholzwurzeln
- 1302 13 Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge | von Hopfen
- 1302 14 Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge | von Ephedra
- 1302 19 Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge | andere
- 1302 20 Pektinstoffe, Pektinate und Pektate
- 1302 31 Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert | Agar-Agar
- 1302 32 Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert | Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder Guarsamen, auch modifiziert
- 1302 39 Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert | andere
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Keine verbindliche Einreihung
Diese Seiten zeigen den amtlichen Wortlaut zur Orientierung. Sie sind keine verbindliche Einreihung: Prüfe den Code mit deinem Zollagenten oder beantrage beim Zoll eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).
Quelle
Source: EU Combined Nomenclature 2026 (Commission Implementing Regulation (EU) 2025/1926), © European Union, https://eur-lex.europa.eu/. Reformatted by WISEPIM: indent dashes removed and parent lines joined. Only the Official Journal is authentic.