Zolltarifnummer 1404: Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Position 1404 der Kombinierten Nomenklatur 2026, in Kapitel 14, mit dem amtlichen Wortlaut jeder 6-stelligen Unterposition und jedes 8-stelligen KN-Codes darunter.
Amtliche Warenbezeichnung
1404Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Stelle in der Nomenklatur: 14 Flechtstoffe und andere Waren pflanzlichen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 1404
Erläuterung (Eurostat)
Pflanzliche Erzeugnisse, a.n.g.
- Unterpositionen (6 Stellen)
- 2
- KN-Codes (8 Stellen)
- 2
Unterpositionen und KN-Codes in Position 1404
- 1404 20Baumwoll-Linters
- 1404 20 00 Baumwoll-Linters
- 1404 90andere
Erläuterung (Eurostat): Pflanzliche Erzeugnisse, a.n.g.
- 1404 90 00 andere
Die ersten 6 Stellen sind das Harmonisierte System und weltweit gleich: Ein US-HTS-Code mit denselben ersten 6 Stellen gehört zur selben Unterposition. Die letzten 2 Stellen sind die eigene KN-Unterteilung der EU.
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Keine verbindliche Einreihung
Diese Seiten zeigen den amtlichen Wortlaut zur Orientierung. Sie sind keine verbindliche Einreihung: Prüfe den Code mit deinem Zollagenten oder beantrage beim Zoll eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).
Quelle
Source: EU Combined Nomenclature 2026 (Commission Implementing Regulation (EU) 2025/1926), © European Union, https://eur-lex.europa.eu/. Reformatted by WISEPIM: indent dashes removed and parent lines joined. Only the Official Journal is authentic.