Zolltarif Kapitel 18: Kakao und Zubereitungen aus Kakao
Kapitel 18 der Kombinierten Nomenklatur 2026, mit dem amtlichen Wortlaut jeder Position darin und ihrer 6-stelligen Unterpositionen.
Amtliche Warenbezeichnung
18KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO
- Positionen (4 Stellen)
- 6
- Unterpositionen (6 Stellen)
- 11
- KN-Codes (8 Stellen)
- 27
Positionen in Kapitel 18
- 1801 00 Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet
- 1802 00 Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall
- 1803 10 nicht entfettet
- 1803 20 ganz oder teilweise entfettet
- 1804 00 Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl
- 1805 00 Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
- 1806 10 Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
- 1806 20 andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg
- 1806 31 andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln | gefüllt
- 1806 32 andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln | nicht gefüllt
- 1806 90 andere
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Keine verbindliche Einreihung
Diese Seiten zeigen den amtlichen Wortlaut zur Orientierung. Sie sind keine verbindliche Einreihung: Prüfe den Code mit deinem Zollagenten oder beantrage beim Zoll eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).
Quelle
Source: EU Combined Nomenclature 2026 (Commission Implementing Regulation (EU) 2025/1926), © European Union, https://eur-lex.europa.eu/. Reformatted by WISEPIM: indent dashes removed and parent lines joined. Only the Official Journal is authentic.