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Kombinierte Nomenklatur der EU CN2026

Zolltarifnummer 1806: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen

Position 1806 der Kombinierten Nomenklatur 2026, in Kapitel 18, mit dem amtlichen Wortlaut jeder 6-stelligen Unterposition und jedes 8-stelligen KN-Codes darunter.

Amtliche Warenbezeichnung

1806Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen

Stelle in der Nomenklatur: 18 Kakao und Zubereitungen aus Kakao > 1806

Unterpositionen (6 Stellen)
5
KN-Codes (8 Stellen)
21

Unterpositionen und KN-Codes in Position 1806

  • 1806 10Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
    • 1806 10 15 keine Saccharose enthaltend oder mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von weniger als 5 GHT
    • 1806 10 20 mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 5 GHT oder mehr, jedoch weniger als 65 GHT
    • 1806 10 30 mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 65 GHT oder mehr, jedoch weniger als 80 GHT
    • 1806 10 90 mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 80 GHT oder mehr
  • 1806 20andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg

    Erläuterung (Eurostat): Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von > 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnl. Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von > 2 kg (ausg. Kakaopulver)

    • 1806 20 10 mit einem Gehalt an Kakaobutter von 31 GHT oder mehr oder mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 31 GHT oder mehr
    • 1806 20 30 mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 31 GHT
    • 1806 20 50 andere | mit einem Gehalt an Kakaobutter von 18 GHT oder mehr
    • 1806 20 70 andere | chocolate-milk-crumb genannte Zubereitungen
    • 1806 20 80 andere | Kakaoglasur
    • 1806 20 95 andere | andere
  • 1806 31andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln | gefüllt

    Erläuterung (Eurostat): Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln, mit einem Gewicht von <= 2 kg, gefüllt

    • 1806 31 00 gefüllt
  • 1806 32andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln | nicht gefüllt

    Erläuterung (Eurostat): Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln, mit einem Gewicht von <= 2 kg, ungefüllt

    • 1806 32 10 mit Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen
    • 1806 32 90 andere
  • 1806 90andere

    Erläuterung (Eurostat): Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von <= 2 kg (ausg. in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln sowie Kakaopulver)

    • 1806 90 11 Schokolade und Schokoladeerzeugnisse | Pralinen, auch gefüllt | alkoholhaltig
    • 1806 90 19 Schokolade und Schokoladeerzeugnisse | Pralinen, auch gefüllt | andere
    • 1806 90 31 Schokolade und Schokoladeerzeugnisse | andere | gefüllt
    • 1806 90 39 Schokolade und Schokoladeerzeugnisse | andere | nicht gefüllt
    • 1806 90 50 kakaohaltige Zuckerwaren und entsprechende kakaohaltige Zubereitungen auf der Grundlage von Zuckeraustauschstoffen
    • 1806 90 60 kakaohaltige Brotaufstriche
    • 1806 90 70 kakaohaltige Zubereitungen zum Herstellen von Getränken
    • 1806 90 90 andere

Die ersten 6 Stellen sind das Harmonisierte System und weltweit gleich: Ein US-HTS-Code mit denselben ersten 6 Stellen gehört zur selben Unterposition. Die letzten 2 Stellen sind die eigene KN-Unterteilung der EU.

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Keine verbindliche Einreihung

Diese Seiten zeigen den amtlichen Wortlaut zur Orientierung. Sie sind keine verbindliche Einreihung: Prüfe den Code mit deinem Zollagenten oder beantrage beim Zoll eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).

Quelle

Source: EU Combined Nomenclature 2026 (Commission Implementing Regulation (EU) 2025/1926), © European Union, https://eur-lex.europa.eu/. Reformatted by WISEPIM: indent dashes removed and parent lines joined. Only the Official Journal is authentic.