Zolltarifnummer 5202: Abfälle von Baumwolle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)
Position 5202 der Kombinierten Nomenklatur 2026, in Kapitel 52, mit dem amtlichen Wortlaut jeder 6-stelligen Unterposition und jedes 8-stelligen KN-Codes darunter.
Amtliche Warenbezeichnung
5202Abfälle von Baumwolle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)
Stelle in der Nomenklatur: 52 Baumwolle > 5202
Erläuterung (Eurostat)
Abfälle von Baumwolle "einschl. Garnabfälle und Reißspinnstoff"
- Unterpositionen (6 Stellen)
- 3
- KN-Codes (8 Stellen)
- 3
Unterpositionen und KN-Codes in Position 5202
- 5202 10Garnabfälle
Erläuterung (Eurostat): Garnabfälle von Baumwollgarn
- 5202 10 00 Garnabfälle
- 5202 91andere | Reißspinnstoff
Erläuterung (Eurostat): Reißspinnstoff aus Baumwolle
- 5202 91 00 Reißspinnstoff
- 5202 99andere | andere
Erläuterung (Eurostat): Abfälle von Baumwolle (ausg. Garnabfälle und Reißspinnstoff)
- 5202 99 00 andere
Die ersten 6 Stellen sind das Harmonisierte System und weltweit gleich: Ein US-HTS-Code mit denselben ersten 6 Stellen gehört zur selben Unterposition. Die letzten 2 Stellen sind die eigene KN-Unterteilung der EU.
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Keine verbindliche Einreihung
Diese Seiten zeigen den amtlichen Wortlaut zur Orientierung. Sie sind keine verbindliche Einreihung: Prüfe den Code mit deinem Zollagenten oder beantrage beim Zoll eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).
Quelle
Source: EU Combined Nomenclature 2026 (Commission Implementing Regulation (EU) 2025/1926), © European Union, https://eur-lex.europa.eu/. Reformatted by WISEPIM: indent dashes removed and parent lines joined. Only the Official Journal is authentic.