Zolltarif Kapitel 67: Zugerichtete Federn und Daunen und Waren
Kapitel 67 der Kombinierten Nomenklatur 2026, mit dem amtlichen Wortlaut jeder Position darin und ihrer 6-stelligen Unterpositionen.
Amtliche Warenbezeichnung
67ZUGERICHTETE FEDERN UND DAUNEN UND WAREN AUS FEDERN ODER DAUNEN; KÜNSTLICHE BLUMEN; WAREN AUS MENSCHENHAAREN
- Positionen (4 Stellen)
- 4
- Unterpositionen (6 Stellen)
- 8
- KN-Codes (8 Stellen)
- 8
Positionen in Kapitel 67
Erläuterung (Eurostat): Vogelbälge und andere Vogelteile mit ihren Federn oder Daunen, Federn, Teile von Federn, Daunen und Waren daraus (ausg. Waren der Pos. 0505, bearbeitete Federspulen und -kiele, Schuhe und Kopfbedeckungen, Bettausstattungen und dergl. der Pos. 9404, Spielzeug, Spiele und Sportgeräte sowie Sammlungsstücke)
- 6701 00 Vogelbälge und andere Vogelteile mit ihren Federn oder Daunen, Federn, Teile von Federn, Daunen und Waren daraus (ausgenommen Waren der Position 0505 und bearbeitete Federspulen und -kiele)
Erläuterung (Eurostat): Blumen, künstlich, künstliches Blattwerk und künstliche Früchte, einschl. Teile davon sowie Waren aus künstlichen Blumen, künstlichem Blattwerk oder künstlichen Früchten, durch Binden, Kleben, Ineinanderstecken oder ähnl. Verfahren hergestellt
- 6702 10 aus Kunststoff
- 6702 90 aus anderen Stoffen
Erläuterung (Eurostat): Menschenhaare, gleichgerichtet, gedünnt, gebleicht oder in anderer Weise zugerichtet sowie Wolle, Tierhaare und andere Spinnstoffe, für die Herstellung von Perücken und ähnl. Waren zugerichtet (ausg. natürliche Zöpfe aus Menschenhaar, roh, auch gewaschen und entfettet, jedoch sonst unbearbeitet)
- 6703 00 Menschenhaare, gleichgerichtet, gedünnt, gebleicht oder in anderer Weise zugerichtet; Wolle, Tierhaare und andere Spinnstoffe, für die Herstellung von Perücken und ähnlichen Waren zugerichtet
Erläuterung (Eurostat): Perücken, Bärte, Augenbrauen, Augenwimpern, Locken und dergl., aus Menschenhaaren, Tierhaaren oder Spinnstoffen sowie Waren aus Menschenhaaren, a.n.g.
- 6704 11 aus synthetischen Spinnstoffen | vollständige Perücken
- 6704 19 aus synthetischen Spinnstoffen | andere
- 6704 20 aus Menschenhaaren
- 6704 90 aus anderen Stoffen
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Keine verbindliche Einreihung
Diese Seiten zeigen den amtlichen Wortlaut zur Orientierung. Sie sind keine verbindliche Einreihung: Prüfe den Code mit deinem Zollagenten oder beantrage beim Zoll eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).
Quelle
Source: EU Combined Nomenclature 2026 (Commission Implementing Regulation (EU) 2025/1926), © European Union, https://eur-lex.europa.eu/. Reformatted by WISEPIM: indent dashes removed and parent lines joined. Only the Official Journal is authentic.