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Kombinierte Nomenklatur der EU CN2026

Zolltarif Kapitel 68: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer

Kapitel 68 der Kombinierten Nomenklatur 2026, mit dem amtlichen Wortlaut jeder Position darin und ihrer 6-stelligen Unterpositionen.

Amtliche Warenbezeichnung

68WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN

Positionen (4 Stellen)
15
Unterpositionen (6 Stellen)
50
KN-Codes (8 Stellen)
61

Positionen in Kapitel 68

Unsicher, welche Nummer zu deinem Produkt passt?

Beschreibe das Produkt, und der Zolltarifnummer-Finder schlägt einen Code aus der amtlichen Nomenklatur vor, mit Pfad und bis zu 2 Alternativen.

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Keine verbindliche Einreihung

Diese Seiten zeigen den amtlichen Wortlaut zur Orientierung. Sie sind keine verbindliche Einreihung: Prüfe den Code mit deinem Zollagenten oder beantrage beim Zoll eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).

Quelle

Source: EU Combined Nomenclature 2026 (Commission Implementing Regulation (EU) 2025/1926), © European Union, https://eur-lex.europa.eu/. Reformatted by WISEPIM: indent dashes removed and parent lines joined. Only the Official Journal is authentic.