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Kombinierte Nomenklatur der EU CN2026

Zolltarif Kapitel 88: Luftfahrzeuge und Raumfahrzeuge, Teile davon

Kapitel 88 der Kombinierten Nomenklatur 2026, mit dem amtlichen Wortlaut jeder Position darin und ihrer 6-stelligen Unterpositionen.

Amtliche Warenbezeichnung

88LUFTFAHRZEUGE UND RAUMFAHRZEUGE, TEILE DAVON

Positionen (4 Stellen)
6
Unterpositionen (6 Stellen)
26
KN-Codes (8 Stellen)
39

Positionen in Kapitel 88

    • 8801 00 Ballone und Luftschiffe; Segelflugzeuge, Hanggleiter und andere nicht für maschinellen Antrieb bestimmte Luftfahrzeuge
  • Erläuterung (Eurostat): Luftfahrzeuge mit maschinellem Antrieb „z. B. Hubschrauber und Starrflügelflugzeuge“ (ausg. unbemannte Luftfahrzeuge der Pos. 8806); Raumfahrzeuge, einschl. Satelliten, und Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge

    • 8802 11 Hubschrauber | mit einem Leergewicht von 2000 kg oder weniger
    • 8802 12 Hubschrauber | mit einem Leergewicht von mehr als 2000 kg
    • 8802 20 Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit einem Leergewicht von 2000 kg oder weniger
    • 8802 30 Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit einem Leergewicht von mehr als 2000 kg bis 15000 kg
    • 8802 40 Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit einem Leergewicht von mehr als 15000 kg
    • 8802 60 Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge
  • Erläuterung (Eurostat): Fallschirme, einschl. lenkbare und rotierende Fallschirme sowie Gleitschirme; Teile davon und Zubehör, a.n.g.

    • 8804 00 Fallschirme (einschließlich lenkbare und rotierende Fallschirme) und Gleitschirme; Teile davon und Zubehör
  • Erläuterung (Eurostat): Startvorrichtungen für Luftfahrzeuge (ausg. Motorwinden zum Starten von Segelflugzeugen); Abbremsvorrichtungen für Schiffsdecks und ähnl. Landehilfen für Luftfahrzeuge; Bodengeräte zur Flugausbildung; Teile davon, a.n.g.

    • 8805 10 Startvorrichtungen für Luftfahrzeuge und Teile davon; Abbremsvorrichtungen für Schiffsdecks und ähnliche Landehilfen für Luftfahrzeuge, Teile davon
    • 8805 21 Bodengeräte zur Flugausbildung und Teile davon | Luftkampfsimulatoren und Teile davon
    • 8805 29 Bodengeräte zur Flugausbildung und Teile davon | andere
    • 8806 10 zur Beförderung von Passagieren bestimmt
    • 8806 21 andere, ausschließlich für ferngesteuerten Flug | mit einem Starthöchstgewicht von 250 g oder weniger
    • 8806 22 andere, ausschließlich für ferngesteuerten Flug | mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 250 g bis 7 kg
    • 8806 23 andere, ausschließlich für ferngesteuerten Flug | mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 7 kg bis 25 kg
    • 8806 24 andere, ausschließlich für ferngesteuerten Flug | mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 25 kg bis 150 kg
    • 8806 29 andere, ausschließlich für ferngesteuerten Flug | andere
    • 8806 91 andere | mit einem Starthöchstgewicht von 250 g oder weniger
    • 8806 92 andere | mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 250 g bis 7 kg
    • 8806 93 andere | mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 7 kg bis 25 kg
    • 8806 94 andere | mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 25 kg bis 150 kg
    • 8806 99 andere | andere
  • Erläuterung (Eurostat): Teile von Luftfahrzeugen und Raumfahrzeugen der Pos. 8801, 8802 oder 8806, a.n.g.

    • 8807 10 Propeller und Rotoren, Teile davon
    • 8807 20 Fahrgestelle und Teile davon
    • 8807 30 andere Teile von Starrflügelflugzeugen, Hubschraubern oder unbemannten Luftfahrzeugen
    • 8807 90 andere

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Keine verbindliche Einreihung

Diese Seiten zeigen den amtlichen Wortlaut zur Orientierung. Sie sind keine verbindliche Einreihung: Prüfe den Code mit deinem Zollagenten oder beantrage beim Zoll eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).

Quelle

Source: EU Combined Nomenclature 2026 (Commission Implementing Regulation (EU) 2025/1926), © European Union, https://eur-lex.europa.eu/. Reformatted by WISEPIM: indent dashes removed and parent lines joined. Only the Official Journal is authentic.