Zolltarif Kapitel 89: Wasserfahrzeuge und schwimmende Vorrichtungen
Kapitel 89 der Kombinierten Nomenklatur 2026, mit dem amtlichen Wortlaut jeder Position darin und ihrer 6-stelligen Unterpositionen.
Amtliche Warenbezeichnung
89WASSERFAHRZEUGE UND SCHWIMMENDE VORRICHTUNGEN
- Positionen (4 Stellen)
- 8
- Unterpositionen (6 Stellen)
- 25
- KN-Codes (8 Stellen)
- 42
Positionen in Kapitel 89
Erläuterung (Eurostat): Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe, Fährschiffe, Frachtschiffe, Lastkähne und ähnl. Wasserfahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern
- 8901 10 Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe und ähnliche, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmte Wasserfahrzeuge; Fährschiffe
- 8901 20 Tankschiffe
- 8901 30 Kühlschiffe, ausgenommen solche der Unterposition 890120
- 8901 90 andere Wasserfahrzeuge zum Befördern von Gütern sowie Wasserfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Personen- und Güterbeförderung bestimmt sind
Erläuterung (Eurostat): Fischereifahrzeuge sowie Fabrikschiffe und andere Schiffe für das Verarbeiten oder Konservieren von Fischereierzeugnissen (ausg. Wasserfahrzeuge für die Sportfischerei)
- 8902 00 Fischereifahrzeuge; Fabrikschiffe und andere Schiffe für das Verarbeiten oder Konservieren von Fischereierzeugnissen
Erläuterung (Eurostat): Jachten und andere Vergnügungsboote oder Sportboote; Ruderboote und Kanus
- 8903 11 aufblasbare Boote (einschließlich Festrumpfschlauchboote) | mit einem Motor ausgerüstet oder für die Ausrüstung mit einem Motor bestimmt, mit einem Leergewicht (Nettogewicht) ohne Motor von 100 kg oder weniger
- 8903 12 aufblasbare Boote (einschließlich Festrumpfschlauchboote) | nicht für den Einsatz mit einem Motor bestimmt und mit einem Leergewicht (Nettogewicht) von 100 kg oder weniger
- 8903 19 aufblasbare Boote (einschließlich Festrumpfschlauchboote) | andere
- 8903 21 Segelboote, ausgenommen aufblasbare Boote, auch mit Hilfsmotor | mit einer Länge von 7,5 m oder weniger
- 8903 22 Segelboote, ausgenommen aufblasbare Boote, auch mit Hilfsmotor | mit einer Länge von mehr als 7,5 m bis 24 m
- 8903 23 Segelboote, ausgenommen aufblasbare Boote, auch mit Hilfsmotor | mit einer Länge von mehr als 24 m
- 8903 31 Motorboote, ausgenommen aufblasbare Boote, ausgenommen solche mit Außenbordmotor | mit einer Länge von 7,5 m oder weniger
- 8903 32 Motorboote, ausgenommen aufblasbare Boote, ausgenommen solche mit Außenbordmotor | mit einer Länge von mehr als 7,5 m bis 24 m
- 8903 33 Motorboote, ausgenommen aufblasbare Boote, ausgenommen solche mit Außenbordmotor | mit einer Länge von mehr als 24 m
- 8903 93 andere | mit einer Länge von 7,5 m oder weniger
- 8903 99 andere | andere
- 8904 00 Schlepper und Schubschiffe
Erläuterung (Eurostat): Feuerschiffe, Feuerlöschschiffe, Schwimmbagger, Schwimmkrane und andere Wasserfahrzeuge, bei denen das Fahren im Vergleich zu ihrer Hauptfunktion von untergeordneter Bedeutung ist sowie Schwimmdocks und schwimmende oder tauchende Bohr- oder Förderplattformen (ausg. Fischereifahrzeuge und Kriegsschiffe)
- 8905 10 Schwimmbagger
- 8905 20 schwimmende oder tauchende Bohr- oder Förderplattformen
- 8905 90 andere
- 8906Andere Wasserfahrzeuge, einschließlich Kriegsschiffe und Rettungsfahrzeuge, ausgenommen Ruderboote
Erläuterung (Eurostat): Wasserfahrzeuge, einschl. Kriegsschiffe und Rettungsfahrzeuge (ausg. Ruderboote und andere Wasserfahrzeuge der Pos. 8901 bis 8905 sowie Wasserfahrzeuge zum Abwracken)
- 8906 10 Kriegsschiffe
- 8906 90 andere
Erläuterung (Eurostat): Flöße, Schwimmtanks, Senkkästen, Festmachetonnen, Bojen, schwimmende Baken und andere schwimmende Vorrichtungen (ausg. Wasserfahrzeuge der Pos. 8901 bis 8906 sowie schwimmende Vorrichtungen zum Abwracken)
- 8907 10 aufblasbare Flöße
- 8907 90 andere
- 8908 00 Wasserfahrzeuge und andere schwimmende Vorrichtungen, zum Abwracken
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Keine verbindliche Einreihung
Diese Seiten zeigen den amtlichen Wortlaut zur Orientierung. Sie sind keine verbindliche Einreihung: Prüfe den Code mit deinem Zollagenten oder beantrage beim Zoll eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).
Quelle
Source: EU Combined Nomenclature 2026 (Commission Implementing Regulation (EU) 2025/1926), © European Union, https://eur-lex.europa.eu/. Reformatted by WISEPIM: indent dashes removed and parent lines joined. Only the Official Journal is authentic.