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Kombinierte Nomenklatur der EU CN2026

Zolltarifnummer 8903: Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote

Position 8903 der Kombinierten Nomenklatur 2026, in Kapitel 89, mit dem amtlichen Wortlaut jeder 6-stelligen Unterposition und jedes 8-stelligen KN-Codes darunter.

Amtliche Warenbezeichnung

8903Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote; Ruderboote und Kanus

Stelle in der Nomenklatur: 89 Wasserfahrzeuge und schwimmende Vorrichtungen > 8903

Erläuterung (Eurostat)

Jachten und andere Vergnügungsboote oder Sportboote; Ruderboote und Kanus

Unterpositionen (6 Stellen)
11
KN-Codes (8 Stellen)
17

Unterpositionen und KN-Codes in Position 8903

  • 8903 11aufblasbare Boote (einschließlich Festrumpfschlauchboote) | mit einem Motor ausgerüstet oder für die Ausrüstung mit einem Motor bestimmt, mit einem Leergewicht (Nettogewicht) ohne Motor von 100 kg oder weniger

    Erläuterung (Eurostat): Aufblasbare Boote „einschließlich Festrumpfschlauchboote“, zu Sport- oder Vergnügungszwecken, mit einem Motor ausgerüstet oder für die Ausrüstung mit einem Motor bestimmt, mit einem Leergewicht „Nettogewicht“ ohne Motor von 100 kg oder weniger

    • 8903 11 00 mit einem Motor ausgerüstet oder für die Ausrüstung mit einem Motor bestimmt, mit einem Leergewicht (Nettogewicht) ohne Motor von 100 kg oder weniger
  • 8903 12aufblasbare Boote (einschließlich Festrumpfschlauchboote) | nicht für den Einsatz mit einem Motor bestimmt und mit einem Leergewicht (Nettogewicht) von 100 kg oder weniger

    Erläuterung (Eurostat): Aufblasbare Boote „einschließlich Festrumpfschlauchboote“, zu Sport- oder Vergnügungszwecken, nicht für den Einsatz mit einem Motor bestimmt, mit einem Leergewicht „Nettogewicht“ von 100 kg oder weniger

    • 8903 12 00 nicht für den Einsatz mit einem Motor bestimmt und mit einem Leergewicht (Nettogewicht) von 100 kg oder weniger
  • 8903 19aufblasbare Boote (einschließlich Festrumpfschlauchboote) | andere

    Erläuterung (Eurostat): Aufblasbare Boote „einschließlich Festrumpfschlauchboote“, zu Sport- oder Vergnügungszwecken, mit einem Leergewicht „Nettogewicht“ von mehr als 100 kg

    • 8903 19 00 andere
  • 8903 21Segelboote, ausgenommen aufblasbare Boote, auch mit Hilfsmotor | mit einer Länge von 7,5 m oder weniger

    Erläuterung (Eurostat): Segelboote, auch mit Hilfsmotor, mit einer Länge von 7,5 m oder weniger (ausg. aufblasbare Boote)

    • 8903 21 00 mit einer Länge von 7,5 m oder weniger
  • 8903 22Segelboote, ausgenommen aufblasbare Boote, auch mit Hilfsmotor | mit einer Länge von mehr als 7,5 m bis 24 m

    Erläuterung (Eurostat): Segelboote, auch mit Hilfsmotor, mit einer Länge von 7,5 m bis 24 m (ausg. aufblasbare Boote)

    • 8903 22 10 für die Seeschifffahrt
    • 8903 22 90 andere
  • 8903 23Segelboote, ausgenommen aufblasbare Boote, auch mit Hilfsmotor | mit einer Länge von mehr als 24 m

    Erläuterung (Eurostat): Segelboote, auch mit Hilfsmotor, mit einer Länge von mehr als 24 m

    • 8903 23 10 für die Seeschifffahrt
    • 8903 23 90 andere
  • 8903 31Motorboote, ausgenommen aufblasbare Boote, ausgenommen solche mit Außenbordmotor | mit einer Länge von 7,5 m oder weniger

    Erläuterung (Eurostat): Motorboote, mit einer Länge von 7,5 m oder weniger, zu Sport- oder Vergnügungszwecken (ausg. aufblasbare Boote und solche mit Außenbordmotor)

    • 8903 31 00 mit einer Länge von 7,5 m oder weniger
  • 8903 32Motorboote, ausgenommen aufblasbare Boote, ausgenommen solche mit Außenbordmotor | mit einer Länge von mehr als 7,5 m bis 24 m

    Erläuterung (Eurostat): Motorboote, mit einer Länge von 7,5 m bis 24 m, zu Sport- oder Vergnügungszwecken (ausg. aufblasbare Boote und solche mit Außenbordmotor)

    • 8903 32 10 für die Seeschifffahrt
    • 8903 32 90 andere
  • 8903 33Motorboote, ausgenommen aufblasbare Boote, ausgenommen solche mit Außenbordmotor | mit einer Länge von mehr als 24 m

    Erläuterung (Eurostat): Motorboote, mit einer Länge von mehr als 24 m, zu Sport- oder Vergnügungszwecken (ausg. Boote mit Außenbordmotor)

    • 8903 33 10 für die Seeschifffahrt
    • 8903 33 90 andere
  • 8903 93andere | mit einer Länge von 7,5 m oder weniger

    Erläuterung (Eurostat): Motorboote mit Außenbordmotor, zu Sport- oder Vergnügungszwecken, sowie Ruderboote und Kanus, mit einer Länge von 7,5 m oder weniger (ausg. aufblasbare Boote)

    • 8903 93 10 mit einem Gewicht von 100 kg oder weniger
    • 8903 93 90 andere
  • 8903 99andere | andere

    Erläuterung (Eurostat): Motorboote mit Außenbordmotor, zu Sport- oder Vergnügungszwecken, sowie Ruderboote und Kanus, mit einer Länge von mehr als 7,5 m (ausg. aufblasbare Boote)

    • 8903 99 10 mit einem Gewicht von 100 kg oder weniger
    • 8903 99 99 andere

Die ersten 6 Stellen sind das Harmonisierte System und weltweit gleich: Ein US-HTS-Code mit denselben ersten 6 Stellen gehört zur selben Unterposition. Die letzten 2 Stellen sind die eigene KN-Unterteilung der EU.

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Keine verbindliche Einreihung

Diese Seiten zeigen den amtlichen Wortlaut zur Orientierung. Sie sind keine verbindliche Einreihung: Prüfe den Code mit deinem Zollagenten oder beantrage beim Zoll eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).

Quelle

Source: EU Combined Nomenclature 2026 (Commission Implementing Regulation (EU) 2025/1926), © European Union, https://eur-lex.europa.eu/. Reformatted by WISEPIM: indent dashes removed and parent lines joined. Only the Official Journal is authentic.