IOSS, der Import-One-Stop-Shop, ist das EU-Mehrwertsteuerverfahren, mit dem Verkäufer die EU-Mehrwertsteuer schon an der Kasse berechnen, wenn Waren aus einem Drittland an Verbraucher in der EU gehen und der Sachwert der Sendung höchstens 150 EUR beträgt. Der Verkäufer meldet diese Steuer in einer monatlichen IOSS-Erklärung, und das Paket wird ohne Einfuhrumsatzsteuer abgefertigt, weil seine IOSS-Nummer in der Zollanmeldung steht. Das Verfahren startete am 1. Juli 2021, als die EU die Steuerbefreiung für Einfuhren bis 22 EUR abschaffte, und es ist freiwillig, so die Erläuterungen der Kommission zu den Mehrwertsteuervorschriften für den elektronischen Handel.
Eine IOSS-Nummer ist die zwölfstellige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die ein Verkäufer, Marktplatz oder Vermittler nach der Registrierung erhält, und sie beginnt immer mit IM. Ohne sie zahlt der Käufer die Einfuhrumsatzsteuer bei der Zustellung, meist an den Paketdienst und meist mit einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr. Seit dem 1. Juli 2026 gibt es außerdem eine eigene Zollfrage: Für Sendungen mit geringem Wert fällt jetzt ein pauschaler Zoll von 3 EUR pro Artikel an, egal ob IOSS genutzt wird oder nicht. Dieser Leitfaden behandelt beides, dazu die Produktdaten, von denen beides abhängt. Er erklärt die Regeln mit Stand 14. Oktober 2026 und ist keine Rechts- oder Steuerberatung; prüfe deinen eigenen Fall mit einer Beraterin oder einem Berater.
Welche Verkäufe der Import-One-Stop-Shop abdeckt
IOSS gilt für einen Fernverkauf eingeführter Waren, wenn alle vier Bedingungen erfüllt sind:
- Die Waren werden aus einem Drittland versandt, zum Zeitpunkt des Verkaufs aus einem Lager, von einem Lieferanten oder aus einem Fulfillment-Center außerhalb der EU. Bestand, der bereits in einem EU-Lager liegt, ist kein Einfuhrverkauf.
- Der Sachwert der Sendung beträgt höchstens 150 EUR. Der Sachwert ist der Preis der Waren selbst, ohne Transport und Versicherung, wenn diese auf der Rechnung getrennt ausgewiesen sind.
- Der Verkäufer versendet die Ware oder organisiert den Versand an einen Verbraucher oder einen anderen nicht umsatzsteuerlich registrierten Käufer in einem EU-Land.
- Die Waren sind keine verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie Alkohol oder Tabak. IOSS ist auch dann ausgeschlossen, wenn Waren mit geringem Wert zusammen mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren gekauft oder versandt werden.
Die Grenze von 150 EUR gilt pro Sendung, nicht pro Produkt. Wer in einer Bestellung drei Artikel zu je 60 EUR kauft, erhält normalerweise eine Sendung über 180 EUR, und die fällt nicht unter IOSS. Die Erläuterungen weisen Marktplätze an, davon auszugehen, dass Waren, die ein Kunde gleichzeitig beim selben Verkäufer bestellt, eine Sendung bilden, und der Zoll kann eine absichtlich aufgeteilte Sendung als eine behandeln. Eine Bestellung aufzuteilen, um unter der Schwelle zu bleiben, entspricht nicht dem Sinn der Regelung.
Gilt IOSS für diese Bestellung?
So sieht eine IOSS-Nummer aus, und wer eine bekommt
Die OSS-Registrierungsseite der EU nennt das Format IMxxxyyyyyyz: die Buchstaben IM, dann zehn Zeichen, insgesamt 12. Ein Vermittler erhält zuerst seine eigene Vermittlernummer im Format INxxxyyyyyyz, die keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist, und dann für jeden vertretenen Verkäufer eine eigene IM-Nummer. Die Nummer kommt in die Zollanmeldung, damit die Waren ohne Einfuhrumsatzsteuer freigegeben werden. Laut den Erläuterungen gibst du sie nur an die Beteiligten in der Lieferkette weiter, die sie für die Zollfreigabe brauchen, also an den Paketdienst oder Zolldienstleister, der deine Pakete anmeldet, und veröffentlichst sie nicht auf deiner Website.
Wer sich wo registriert, hängt davon ab, wo das Unternehmen ansässig ist:
- In der EU ansässige Verkäufer registrieren sich direkt in ihrem eigenen EU-Land und können einen Vermittler benennen.
- Verkäufer außerhalb der EU müssen einen in der EU ansässigen Vermittler benennen und sich über ihn registrieren. Der Vermittler gibt die Erklärungen ab und zahlt die Steuer, aber der Verkäufer haftet gesamtschuldnerisch mit.
- Verkäufer in einem Land mit einem Abkommen über gegenseitige Amtshilfe bei der Mehrwertsteuer mit der EU können sich für Verkäufe, die aus diesem Land versandt werden, direkt registrieren. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Erläuterungen war Norwegen das einzige solche Land.
- Marktplätze und Plattformen, die als fiktiver Lieferer gelten, registrieren sich einmal und nutzen eine einzige IOSS-Nummer für alle Verkäufe, die sie unterstützen.
Marktplätze als fiktiver Lieferer bei Einfuhren mit geringem Wert
Verkauft ein Verkäufer aus einem Drittland eingeführte Waren mit geringem Wert über einen Marktplatz oder eine Plattform, behandelt die EU die Plattform so, als hätte sie die Waren selbst gekauft und weiterverkauft. Durch diese Regel zum fiktiven Lieferer muss der Marktplatz die Steuer an der Kasse berechnen, sie in seiner eigenen IOSS-Erklärung melden und seine IOSS-Nummer an den Anmelder weitergeben. Der Verkäufer berechnet auf diese Verkäufe keine Mehrwertsteuer, muss der Plattform aber korrekte Daten liefern: das Versandland, den Preis und eine Beschreibung, die den richtigen Steuersatz stützt.
Die Regel gilt für Sendungen bis 150 EUR, die aus Drittländern eingeführt werden, und außerdem für jeden Verkauf von Waren, die sich bereits in der EU befinden, durch einen Verkäufer aus einem Drittland über eine Plattform. Über eine Plattform eingeführte Verkäufe über 150 EUR fallen nicht unter die Regel zum fiktiven Lieferer, die Steuer darauf wird also bei der Einfuhr erhoben. Wer sowohl über einen Marktplatz als auch über den eigenen Webshop verkauft, nutzt deshalb zwei Mehrwertsteuerwege parallel: den IOSS des Marktplatzes für Marktplatzbestellungen und die eigene IOSS-Registrierung oder den Einfuhrweg für Webshop-Bestellungen.
Verkaufen ohne IOSS: Einfuhrumsatzsteuer und Gebühren des Paketdienstes
IOSS ist freiwillig. Wer sich nicht registriert, lässt die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr erheben. Die Erläuterungen beschreiben das Ergebnis: Wer die Einfuhrumsatzsteuer schuldet, in der Regel der Kunde, zahlt sie bei Ankunft, und das Unternehmen, das das Paket anmeldet, kann eine Abfertigungsgebühr aufschlagen. Die Kommission weist außerdem darauf hin, dass Kunden, die an Preise inklusive Mehrwertsteuer gewöhnt sind, ein Paket mit Nachzahlung verweigern können. Der niederländische Zoll erklärt dasselbe für Verbraucher auf seiner Seite zu Zusatzkosten bei Bestellungen im Ausland (auf Niederländisch): Mehrwertsteuer, Einfuhrabgaben und die Bearbeitungsgebühr des Paketdienstes, eingezogen vom Paketdienst statt vom Zoll.
Drei Wege, wie die Mehrwertsteuer auf ein eingeführtes Paket bis 150 EUR erhoben wird
| IOSS | Verkäufer oder Marktplatz, in der IOSS-Erklärung | An der Kasse | Satz des Bestimmungslands für dieses Produkt | Nur wenn der Verkäufer ihn dem Käufer an der Kasse berechnet |
|---|---|---|---|---|
| Sonderregelung | Postdienst oder Paketdienst, monatlich gegenüber dem Zoll | Bei Zustellung | Mitgliedstaaten können den Normalsatz für alle Waren erlauben | Ja |
| Reguläres Einfuhrverfahren | Anmelder bei der Einfuhr, beim Käufer eingezogen | Bei Zustellung | Satz für dieses Produkt im Einfuhrland | Ja |
Der Zoll von 3 EUR auf Sendungen mit geringem Wert seit dem 1. Juli 2026
Halte Mehrwertsteuer und Zoll auseinander, denn die Änderung von 2026 betraf nur den Zoll. Bis zum 30. Juni 2026 waren Sendungen bis 150 EUR zollfrei. Die Verordnung (EU) 2026/382 des Rates vom 11. Februar 2026 hat diese Befreiung abgeschafft und durch einen befristeten pauschalen Zoll von 3 EUR pro Artikel ersetzt, der vom 1. Juli 2026 bis zum 1. Juli 2028 gilt, wie die Leitlinien der Kommission zur befristeten Pauschalabgabe erklären. Danach gelten die normalen Zollsätze je Produkt. Die Verordnung verlangt von der Kommission, bis zum 1. Dezember 2027 zu prüfen, ob der EU Customs Data Hub rechtzeitig bereit ist, und andernfalls eine Verlängerung des Pauschalzolls vorzuschlagen.
- Er gilt für jeden Fernverkauf bis 150 EUR, egal ob die Mehrwertsteuer über IOSS, die Sonderregelung oder das reguläre Verfahren lief.
- Präferenzursprung hilft nur außerhalb von IOSS. Waren, für die ein Präferenzzollsatz aus einem Handelsabkommen in Frage kommt, können ihn in einer vollständigen H1-Anmeldung beanspruchen, aber nur, wenn die Mehrwertsteuer nicht über IOSS erhoben wurde; bei jeder IOSS-Einfuhr fällt der Zoll von 3 EUR an, so die Zollleitlinien der Kommission.
- Er wird pro Artikel berechnet, nicht pro Paket. Ein Artikel sind Waren mit derselben Zolltarifnummer, derselben Warenbeschreibung und, sofern angemeldet, demselben Ursprung. Fünf identische T-Shirts sind ein Artikel und 3 EUR; ein T-Shirt und eine Uhr sind zwei Artikel und 6 EUR. In der Praxis wenden Zollsysteme ihn pro Warenposition der Anmeldung an, unabhängig von der Menge in dieser Position.
- Zollschuldner ist der Anmelder, also der Verkäufer, der IOSS-Inhaber oder dessen Vertreter. Die Kommission beschreibt den Zoll als Abgabe für Unternehmen, nicht als Steuer für Verbraucher.
- Die umsatzsteuerliche Behandlung hängt vom Weg ab. Bei IOSS gehört der Zoll nur dann zur Bemessungsgrundlage, wenn der Verkäufer ihn dem Käufer an der Kasse berechnet; bei den anderen beiden Wegen gehört er immer dazu, so der Mehrwertsteuer-Nachtrag der Kommission zum Zoll von 3 EUR.
Meilensteine für Einfuhren mit geringem Wert in die EU
1. Juli 2021
Die Mehrwertsteuerbefreiung bis 22 EUR endet, und IOSS steht für Sendungen bis 150 EUR offen.
Auf alle gewerblichen Einfuhren fällt Mehrwertsteuer an, unabhängig vom Wert.1. Juli 2026
Die Zollbefreiung bis 150 EUR endet; ein befristeter Pauschalzoll gilt pro Artikel.
Gilt gleichermaßen für IOSS, Sonderregelung und reguläre Einfuhr.- 3
1. November 2026
Eine Bearbeitungsgebühr von 2 EUR pro Artikel wird erwartet, auch über 150 EUR; Produktkennungen werden Pflicht.
Der delegierte Rechtsakt zur Gebühr wurde im Oktober 2026 noch geprüft. - 4
1. Juli 2028
Der Pauschalzoll von 3 EUR endet, und Waren zahlen den normalen Satz für ihre Zolltarifnummer.
An den EU Customs Data Hub gekoppelt; das Datum kann verschoben werden.
Der nächste Schritt ist bereits angekündigt. Laut den Zollleitlinien der Kommission zum Zoll von 3 EUR und zur Bearbeitungsgebühr, Fassung vom 5. Oktober 2026, gilt ab dem 1. November 2026 voraussichtlich eine Unionsbearbeitungsgebühr von 2 EUR pro Artikel, auch für Fernverkäufe über 150 EUR. Am Veröffentlichungsdatum dieses Artikels war sie noch nicht in Kraft, betrachte das Datum also als voraussichtlich, nicht als endgültig.
Rechenbeispiel: ein Hoodie und eine Cap aus den USA nach Utrecht
Eine Beispielbestellung bei einem Modeshop mit Sitz in den USA, der in Euro auszeichnet, an eine Verbraucherin in den Niederlanden, versandt im Oktober 2026. Der Shop zeigt Preise ohne Mehrwertsteuer und den Versand separat:
- Waren: ein gestrickter Baumwoll-Hoodie zu 60 EUR (HS-Position 6110, Pullover und ähnliche Waren) und eine Textil-Cap zu 25 EUR (Position 6505, Hüte und andere Kopfbedeckungen, in Kapitel 65). Versand: 8 EUR.
- Sachwert: 85 EUR. Der Versand ist separat ausgewiesen und zählt daher nicht mit. Die Sendung fällt unter IOSS.
- Mit IOSS: Der Shop berechnet an der Kasse 21 % niederländische Mehrwertsteuer auf den gesamten Verkauf von 93 EUR, also 19,53 EUR, und die Käuferin zahlt 112,53 EUR. Das Paket wird ohne Einfuhrumsatzsteuer abgefertigt.
- Zoll: Hoodie und Cap haben unterschiedliche Tarifpositionen, sind also zwei Artikel: 2 x 3 EUR = 6 EUR, die der Anmelder bei der Einfuhr schuldet. Schlägt der Shop diese 6 EUR auf den Preis an der Kasse auf, steigt die Bemessungsgrundlage auf 99 EUR und die Mehrwertsteuer auf 20,79 EUR.
- Ohne IOSS: Der Shop berechnet keine Mehrwertsteuer. Bei der Zustellung zahlt die Käuferin 21 % Einfuhrumsatzsteuer auf Waren, Versand und Zoll, insgesamt 99 EUR, also 20,79 EUR, in der Regel plus die 6 EUR Zoll und die eigene Bearbeitungsgebühr des Paketdienstes.
Kommt ein zweiter identischer Hoodie dazu, bleibt der Zoll bei 6 EUR, weil dieselben Waren in einer Position der Anmeldung als ein Artikel zählen. Kommt eine Jacke für 70 EUR dazu, erreicht die Sendung 155 EUR und liegt über der IOSS-Grenze, also läuft das ganze Paket über die Einfuhrumsatzsteuer. Netto- und Bruttobeträge kannst du mit dem kostenlosen Mehrwertsteuerrechner prüfen, aber der Steuersatz muss aus dem Bestimmungsland kommen, nicht aus deinem eigenen.
Produktdaten, die ein IOSS-Verkäufer für jede SKU braucht
IOSS und der Zoll von 3 EUR laufen beide über Produktdaten. Ein fehlendes oder vages Feld führt zu einem falschen Steuersatz, einer falschen Artikelzahl beim Zoll oder einem Paket, das in der Zollabfertigung festhängt. Diese Felder solltest du pro Produkt vollständig halten, und pro Variante, wo sie sich unterscheiden:
- HS-Code: sechs Stellen in einer H7-Anmeldung für Sendungen mit geringem Wert und eine zehnstellige TARIC-Codenummer in einer vollständigen H1-Anmeldung. Der Code entscheidet auch, wie viele Artikel zu je 3 EUR ein Paket enthält. Unser Leitfaden, wie du einen HS-Code findest, führt durch die Schritte der Einreihung.
- Zollbeschreibung: eine schlichte handelsübliche Warenbezeichnung („Herren-Hoodie aus Baumwolle, gestrickt“), kein Marketingname. Der Zoll nutzt sie neben dem Code.
- Ursprungsland: nötig für vollständige Anmeldungen und Präferenzbehandlung, und es wird zusammen mit dem HS-Code angegeben.
- Preis ohne Mehrwertsteuer, pro Währung: die Grundlage für den Sachwert und für die 150-EUR-Prüfung des gesamten Warenkorbs.
- Steuersatzkategorie pro Bestimmungsland: Normalsatz oder ermäßigter Satz, denn bei IOSS gilt der Satz des Landes, in das die Waren gehen. In den Niederlanden werden zum Beispiel Bücher und Zeitschriften laut niederländischem Zoll mit 9 % statt 21 % besteuert.
- Gewicht und Verpackungsmaße: Paketdienste nutzen sie für Versandangebote und für die Anmeldung.
- Verbrauchsteuer-Kennzeichen: markiert Produkte wie Alkohol, die nie über IOSS laufen dürfen, und Warenkörbe, die sie enthalten.
Wenn du über Shopify verkaufst, steuern derselbe HS-Code und dasselbe Ursprungsland auch die Zollschätzungen an der Kasse, wie in unserem Beitrag zu Shopify Markets beschrieben. Für das größere Bild beim grenzüberschreitenden Verkauf, inklusive Retouren und Sprachen, sieh dir den Leitfaden zu internationalem E-Commerce an.
HS-Codes und Zollfelder ausfüllen, bevor Pakete rausgehen
WISEPIM ist kein Mehrwertsteuer-, Zoll- oder IOSS-Tool: Es registriert dich nicht, gibt keine Erklärungen ab und erstellt keine Zollanmeldungen. Es sorgt dafür, dass die Produktseite stimmt. Produkte haben eigene Felder für HS-Code und Ursprungsland, und Massenbearbeitung setzt sie für eine gefilterte Auswahl auf einmal. Zum Finden der Codes schlägt der kostenlose HS Code Finder anhand von Produkttitel und Beschreibung einen Code vor, gestützt auf die offizielle Nomenklatur der EU und der USA; das ist ein Vorschlag, keine verbindliche Einreihung. Der Eintrag zum HS-Code in unserem Taxonomie-Leitfaden erklärt, wie der Code vom Kapitel bis zur Unterposition aufgebaut ist.

